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Auszug aus der Entgeltregelung für die Versorgung mit Wasser (VBW-ER)

Versorgung von Grundstücken mit Leitungswasser in Trinkwasserqualität

Für die Versorgung berechnet der Zweckverband einen Grundpreis sowie einen verbrauchsabhängigen Mengenpreis.

Der Grundpreis beträgt pro Jahr bei Trinkwasser-Messeinrichtungen mit der Größe vom 01.01.2026 bis 31.12.2027

Netto MwSt.-Satz Endbetrag
1. Kleiner bis einschließlich Q3=4 120,00 € 7 % 128,40 €
2. kleiner bis einschließlich Q3=10 300,00 € 7 % 321,00 €
weitere siehe VBW-ER

Der Mengenpreis beträgt vom 01.01.2026 bis 31.12.2027

Netto MwSt.-Satz Endbetrag
je Kubikmeter (m³) Trinkwasser 2,89 € 7 % 3,09 €

Vorübergehende Entnahme von Wasser durch Standrohre

Das Bereitstellungsentgelt beträgt für jedes vom Zweckverband bereitgestellte Standrohr:

Netto MwSt.-Satz Endbetrag
(je Ausleihe) 55,14 € 7 % 59,00 €

Mietpreis für jedes vom Zweckverband bereitgestellte Standrohr (je Tag):

Netto MwSt.-Satz Endbetrag
bis Qn 6 (entspricht Q3 10*) 2,34 € 7 % 2,50 €
bis Qn 25 (entspricht Q3 40*) 4,67 € 7 % 5,00 €

Sicherheitsleistung

Bei Ausgabe des Standrohres erhebt der Zweckverband vom Mieter je Standrohr eine Sicherheitsleistung nach folgenden Sätzen:

Endbetrag
bis für Anschlussnennweite Qn 6 (entspricht Q3 10*) 400,00 €
bis für Anschlussnennweite Qn 25 (entspricht Q3 40*) 800,00 €

* Bitte beachten Sie auch die weiteren Entgelte und Preise in der Entgeltregelung für die Versorgung mit Wasser (VBW-ER).

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