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Nach § 16 der Neufassung der Trinkwasserverordnung vom 2. August 2013 ist der Inhaber einer Wasserversorgungsanlage verpflichtet, regelmäßig einmal jährlich die Anschlussnehmer über die dem Trinkwasser zugegebenen Aufbereitungsstoffe zu informieren.

Es dürfen nur Aufbereitungsstoffe zugesetzt werden, die vom Bundesministerium für Gesundheit in einer Liste im Gesundheitsblatt bekannt gemacht worden und notwendig sind, um folgende Aufbereitungsziele zu erreichen:

  1. Entfernung von unerwünschten Stoffen aus dem Rohwasser durch Aufbereitung im Wasserwerk,
  2. Veränderung der Zusammensetzung an die Beschaffenheit des Wassers für den menschlichen Gebrauch im Verteilungsnetz bis zur Entnahmestelle beim Verbraucher,
  3. Abtötung bzw. Inaktivierung von Krankheitserregern bei der Aufbereitung, Verteilung oder Lagerung des Wassers.

Wir, die Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH, informieren im Auftrag des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittelgraben“ für die Wasserwerke Tremsdorf, Wildenbruch, Am Berg, und Wildenbruch-Bergheide, darüber, dass das Grundwasser aus den Brunnen gefördert, mit Luft angereichert und anschließend über folgende Aufbereitungsstoffe geleitet wird:

 

Wasserwerk Tremsdorf: Filtration über Quarzsand (2 Filter)
Wasserwerk Wildenbruch-Bergheide: Filtration über Quarzsand (2 Filter)
Wasserwerk Wildenbruch, Am Berg: Filtration über Quarzsand (2 Filter)

 

Die Filtration dient sowohl der Entfernung von Partikeln, Sedimentation, als auch der Entfernung von Eisen und Mangan. Da Quarzsand und Aktivkohle nach abgeschlossener Aufbereitung in den Filtern verbleibt, ist die Anforderung erfüllt, dass die Aufbereitungsstoffe die nach (a) zugesetzt werden, und bestimmungsgemäß nicht im Wasser verbleiben, nach abgeschlossener Aufbereitung vollständig aus dem Wasser für den menschlichen Gebrauch entfernt werden.

Eine weitergehende Aufbereitung oder der Einsatz von Chemikalien war bisher nicht erforderlich, so dass das von den genannten Wasserwerken abgegebene Trinkwasser ein reines Naturprodukt ist.

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