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Trinkwasserschutzgebiete sind erforderlich um das Grundwasser für die Trinkwasseraufbereitung zu schützen. Sie werden in 3 Zonen unterteilt. Die Zone I ist die Fassungszone, die Zone II ist der engere Bereich und die Zone III beschreibt das Grundwassereinzugsgebiet.

Denn auch hier gilt:
Vorsorge ist besser als spätere Schadensbehebung. Heute sind wir in der Lage mit verhältnismäßig geringem Aufwand aus Grundwasser Trinkwasser zu bereiten. Damit das auch so bleibt, ist der Ressourcenschutz von besonderer Bedeutung. Er dient der Daseinsvorsorge.

Die Planung zu Schutzzonen des WAZV „Mittelgraben“ befindet sich noch im Prozess der Überarbeitung und wird im weiteren Verlauf aktualisiert.

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