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Stellungnahme zur Pressemitteilung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg vom 07.08.2020 – WAZV „Mittelgraben“ und MWA weisen Gründe für weitere Vollsperrung der L 78 zurück

17. August 2020

Am 07.08.2020 gab der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS) ein Pressemitteilung zur weiteren Sperrung der L 78 mit der Überschrift „Radwegebau in Bergholz-Rehbrücke und Saarmund: L 78 länger gesperrt“ heraus. Die für die Verzögerung der Baumaßnahmen aufgeführten Gründe weisen der Wasser- und Abwasser Zweckverband (WAZV) „Mittelgraben“ und die Betriebsführungsgesellschaft Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH (MWA) zurück.

Die Verlängerung der Vollsperrung der L 78 um drei Wochen bis zum 04. September 2020 begründet sich nicht wie in der Pressemitteilung des LS dargestellt durch Baumaßnahmen am Trink- und Abwasserrohrnetz. Diese Arbeiten wurden innerhalb des vom Landesbetrieb Straßenwesen vorgegebenen Zeitfensters durchgeführt und abgeschlossen. Aus welchem Grund sich die Bauarbeiten an der L 78 dennoch verzögern und die weitere Vollsperrung der Straße erforderlich machen, ist dem WAZV „Mittelgraben“ und seinem Betriebsführer der MWA nicht bekannt.

Für die im Zuge der Baumaßnahmen des LS erforderlichen Arbeiten des WAZV „Mittelgraben“ wurde die MWA in die Planung miteinbezogen. Dies betraf im Bereich der Straßenfahrbahnsanierung die Umsetzung eines Schmutzwasserkontrollschachtes neben der Mittelinsel am Ortseingang Bergholz-Rehbrücke. Der Schacht befand sich bisher in der Rollspur und wurde aufgrund der hohen Belastungen durch Kfz regelmäßig beschädigt. Die neue Lage außerhalb der Rollspur verhindert ein unmittelbares Überfahren, sodass die häufigen Schäden in Zukunft nicht mehr auftreten und der damit verbundene Reparaturaufwand entfällt. Außerdem wurde die Höhenanpassung eines Druckleitungs-Endschachtes vorgenommen.

Diese Arbeiten wurden, wie bereits oben dargestellt, fristgerecht im Rahmen des vom LS gesetzten 5-Tage-Zeitfensters erbracht und abgeschlossen. Die dreiwöchige Bauzeitverlängerung an der L 78 ist demzufolge nicht auf den WAZV „Mittelgraben“ zurückzuführen.

Im Bereich der Radwegsanierung sind, abgesehen von Höhenregulierungen an Trinkwasserstraßenkappen, seitens des WAZV „Mittelgraben“ keine Arbeiten erforderlich, sodass auch die Maßnahmen an den Trinkwasserleitungen keinen Einfluss auf den Straßenbau und damit auf die vorgesehen Verlängerung der Vollsperrung der L 78 haben.

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