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WAZV „Mittelgraben“ auf stabilem Kurs

19. Dezember 2019

In der Verbandsversammlung des WAZV „Mittelgraben“ am 18.12.2019 wurde die neue Bürgermeisterin von Michendorf, Frau Claudia Nowka, zur stellvertretenden Verbandsvorsteherin gewählt. Verbandsvorsteherin Ute Hustig (Bürgermeisterin der Gemeinde Nuthetal), die am 02.10.2019 gewählt wurde, freut sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit.

Beide Bürgermeisterinnen erklärten: „Wir wollen den WAZV weiter stabilisieren, um so die Interessen der heutigen und zukünftigen Bürgerinnen und Bürger aus Michendorf und Nuthetal zu vertreten.“

Der Wirtschaftsplan 2020 sieht wichtige Investitionen insbesondere bezüglich einer planmäßigen Sanierung der alten Stahlleitungen im Trinkwassernetz vor. Das ist für die langfristige Versorgungssicherheit im WAZV unerlässlich. Bei den geplanten Investitionen wurde ein Augenmerk daraufgelegt, dass diese Maßnahmen auch im Planungszeitraum realisiert werden können.

Das kommunale Abgabenrecht schreibt vor, dass alle zwei Jahre die Preise (im Trinkwasser) und die Gebühren (im Schmutzwasser) neu kalkuliert werden müssen. Die Abrechnungszeiträume werden im WAZV neugestaltet, da die letzte Abrechnungsperiode nur 15 Monate betrug. Ab dem 1.1. 2020 gilt ein neuer Abrechnungszeitraum, der nunmehr deckungsgleich mit dem Kalenderjahr 2021 endet. In der Verbandsversammlung am 18.12.2019 wurde auch der neue Trinkwasserpreis und die neue Schmutzwassergebühr für die nächsten zwei Jahre beschlossen.

Die Verbandsversammlung hat sich zudem für eine Umstellung bei dem Grundpreis/der Grundgebühr entschieden. Während früher die Wohneinheiten maßgeblich gewesen sind, wird zukünftig der Zählermaßstab als Grundlage herangezogen. Durch diese neue Regelung erfolgt eine transparentere und bessere Vergleichbarkeit. Insbesondere werden hierdurch Mieter entlastet.

Der Verbraucherpreis für Trinkwasser konnte leicht gesenkt werden: von 1,73 EUR (netto) auf

 

1,71 EUR (netto) pro m3.

 

Um die Schmutzwassergebühr möglichst niedrig zu halten wurden durch die Verbandsversammlung folgende Ermessensentscheidungen getroffen:

 

  • Bei der Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung wird das maximal mögliche Abzugskapital angesetzt:
    • Abzug Zuwendungen bei AfA- Berechnungen      bisher nein -> neu ja
    • Abzug Zuwendungen bei Verzinsung                     bisher nein -> neu ja
  • Der kalkulatorische Zinssatz wird auf 0,75 % reduziert (zuvor 2,68 %)

 

Bekanntlich gab es bei der Schmutzwassergebühr aus einer vergangenen Kalkulationsperiode sehr hohe Überdeckungen, die dann in der letzten Kalkulationsperiode einberechnet werden mussten. Diese extrem hohen Überdeckungen gibt es nun nicht mehr. Durch die oben erwähnten Ermessensentscheidungen konnte die Schmutzwassergebühr unter 4 EUR gesenkt werden und beträgt zukünftig

 

3,59 EUR pro m3.

 

Ziel ist es, die Schmutzwassergebühr in den nächsten Jahren zu stabilisieren und große Schwankungen (wie in der Vergangenheit) zu vermeiden.

Unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit ist es insbesondere wichtig, dass der WAZV langfristig gut aufgestellt ist und so auch für die nächsten Generationen Trinkwasser nicht zum Luxusgut wird. Trinkwasser ist eine wertvolle Ressource, ein sorgsamer Umgang mit diesem alltäglichen Gut ist unser Beitrag für ein nachhaltiges Leben.  Deshalb ist es richtig, dass kostendeckende Preise und Gebühren erhoben werden.

 

Die Beschlüsse im Überblick:

Vorauskalkulation
2020-2021

Wasser-
versorgung
Schmutzwasser-
entsorgung
abflusslose
Sammelgruben
Kleinkläranlagen
Grundpreis/Grundgebühr
nach Zählergröße
92,00 €/Jahr 120,00 €/Jahr 92,00 €/Jahr
Mengenpreis/
Mengengebühr
1,71 €/m³ (netto)
1,83 €/m³ (brutto)
3,59 €/m³ 11,65 €/m³ 45,30 €/m³

 

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